HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

LEASING

Wenn im Vorhinein nichts vertraglich festgelegt wurde, geht das Fahrzeug meist an den Leasinggeber zurück. Je nach Ausgestaltung des Vertrags besteht jedoch die Möglichkeit, das Leasingobjekt nach Vertragslaufzeit zu erwerben. Ein Vorkaufsrecht sollte somit vertraglich festgelegt worden sein.

Wenn man ein Fahrzeug least, ist neben der Haftpflichtversicherung eine Vollkaskoversicherung (Teilkasko und Kollisionskasko) Pflicht.

Bitte lesen Sie die Bedienungsanleitung Ihres Fahrzeugs sorgfältig durch. Vor allem sind die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungs- und Inspektionsdienste termingerecht von Ihrem Fahrzeughändler durchzuführen. Eine sorgfältige Behandlung des Fahrzeugs wirkt sich am Ende des Leasingvertrages positiv aus.

Fahrzeugmängel, die nicht durch eine normale Abnutzung entstanden sind oder durch unterlassene Wartungsarbeiten verursacht wurden, werden bei der Fahrzeugrückgabe auf Ihre Kosten behoben.

Laut Konsumkreditgesetz kann der Leasingnehmer den Vertrag mit einer Frist von mindestens 30 Tagen kündigen, jedoch erst 3 Monate nach Vertragsabschluss.

Wenn Sie ein Fahrzeug als Privatperson nutzen, können Sie die Leasing-Kosten im Gegensatz zur gewerblichen Nutzung nicht steuerlich absetzen.